111.11
ARGARV
CH-BL
§ 5e Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV) - Unterlagen ([§ 5 Abs. 2](https://bl.clex.ch/data/111/de/art5) ARG)
Physische Meldungen - Ummeldung
§ 5e ARV · Unterlagen ([§ 5 Abs. 2](https://bl.clex.ch/data/111/de/art5) ARG)
1. Meldepflichtige Schweizerinnen und Schweizer unterbreiten bei der Ummeldung folgende Unterlagen
a. ein amtliches Ausweispapier;
b. gegebenenfalls den neuen Mietvertrag.
2. Meldepflichtige Ausländerinnen und Ausländer unterbreiten bei der Ummeldung zusätzlich zu den Unterlagen gemäss Abs. 1 folgende Unterlagen
a. den Ausländerausweis.
3. Die Gemeindeverwaltung kann die Unterbreitung weiterer Unterlagen verlangen, soweit diese für die Ummeldung erforderlich sind.