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111.11 ARGARV CH-BL

§ 5e Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV) - Unterlagen ([§ 5 Abs. 2](https://bl.clex.ch/data/111/de/art5) ARG)

Physische Meldungen - Ummeldung
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§ 5e ARV · Unterlagen ([§ 5 Abs. 2](https://bl.clex.ch/data/111/de/art5) ARG)

1. Meldepflichtige Schweizerinnen und Schweizer unterbreiten bei der Ummeldung folgende Unterlagen

a. ein amtliches Ausweispapier;

b. gegebenenfalls den neuen Mietvertrag.

2. Meldepflichtige Ausländerinnen und Ausländer unterbreiten bei der Ummeldung zusätzlich zu den Unterlagen gemäss Abs. 1 folgende Unterlagen

a. den Ausländerausweis.

3. Die Gemeindeverwaltung kann die Unterbreitung weiterer Unterlagen verlangen, soweit diese für die Ummeldung erforderlich sind.

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