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CH-BL
§ 7 Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft (BüG BL) - Einbürgerungsvoraussetzungen
Erwerb des Bürgerrechts durch Einbürgerung - Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
§ 7 BüG BL · Einbürgerungsvoraussetzungen
1. Ausländerinnen und Ausländer erhalten auf Gesuch hin das Kantons- und Gemeindebürgerrecht, wenn sie die Voraussetzungen für die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes und die zusätzlichen Voraussetzungen nach kantonalem und kommunalem Recht erfüllen.
2. Die Erteilung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts setzt die Niederlassung im Sinne des Anmeldungs- und Registergesetzes (ARG) in der Gemeinde und eine erfolgreiche Integration der Bewerberin oder des Bewerbers voraus.
3. Die Erteilung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts darf nicht von einer gemeinsamen Gesuchstellung von Ehegatten abhängig gemacht werden.