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CH-BL
§ 6 Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft (BüG BL) - Minderjährige, Personen unter umfassender Beistandschaft
Erwerb des Bürgerrechts durch Einbürgerung - Allgemeine Bestimmungen
§ 6 BüG BL · Minderjährige, Personen unter umfassender Beistandschaft
1. Minderjährige und Personen unter umfassender Beistandschaft können das Gesuch um selbständige Einbürgerung nur durch ihre gesetzliche Vertreterin oder ihren gesetzlichen Vertreter stellen.
2. Minderjährige müssen für den Erwerb des Bürgerrechts im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung das 16. Lebensjahr vollendet haben und zudem ihren eigenen Willen auf Erwerb des Bürgerrechts schriftlich erklären.