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110 CH-BL

§ 35 Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft (BüG BL) - Einbürgerungen in Einwohnergemeinden

Schlussbestimmungen
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§ 35 BüG BL · Einbürgerungen in Einwohnergemeinden

1. Für Einbürgerungen in Einwohnergemeinden gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes.

2. Bei der ausserordentlichen Gemeindeorganisation stehen dem Einwohnerrat die Befugnisse der Einwohnergemeindeversammlung gemäss diesem Gesetz zu.

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