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CH-BL
§ 33 Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft (BüG BL) - Indexierung
Gebühren
§ 33 BüG BL · Indexierung
1. Die in den §§ 31 und 32 genannten Frankenbeträge sind an den Landesindex der Konsumentenpreise gebunden. Sie werden jeweils der Teuerung angepasst, sofern sich der Landesindex um 5 Punkte erhöht hat.
2. Massgebend für die Berechnung ist der Landesindex zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes.