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110 CH-BL

§ 30 Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft (BüG BL) - Zuständigkeit

Verlust des Bürgerrechts durch behördlichen Beschluss - Feststellungsverfahren
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§ 30 BüG BL · Zuständigkeit

1. Zur Feststellung, ob eine Person das Schweizer Bürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht oder ein Gemeindebürgerrecht besitzt, ist die Sicherheitsdirektion zuständig.

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