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CH-BL
§ 30 Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft (BüG BL) - Zuständigkeit
Verlust des Bürgerrechts durch behördlichen Beschluss - Feststellungsverfahren
§ 30 BüG BL · Zuständigkeit
1. Zur Feststellung, ob eine Person das Schweizer Bürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht oder ein Gemeindebürgerrecht besitzt, ist die Sicherheitsdirektion zuständig.