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CH-BL
§ 27 Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft (BüG BL) - Minderjährige, Personen unter umfassender Beistandschaft
Verlust des Bürgerrechts durch behördlichen Beschluss - Entlassung
§ 27 BüG BL · Minderjährige, Personen unter umfassender Beistandschaft
1. In die Entlassung werden die minderjährigen, unter der elterlichen Sorge der entlassenen Person stehenden Kinder einbezogen.
2. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Entlassung zustimmen.
3. Für die selbständige Entlassung Minderjähriger und Personen unter umfassender Beistandschaft gilt § 6 sinngemäss.