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110 CH-BL

§ 24 Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft (BüG BL) - Verfahren

Ehrenbürgerrecht
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§ 24 BüG BL · Verfahren

1. Hat die Bürger- bzw. Einwohnergemeindeversammlung ein Ehrenbürgerrecht verliehen, hat sie den Beschluss der Sicherheitsdirektion durch Übermittlung des Abstimmungsprotokolls innert 30 Tagen bekanntzugeben.

2. Die Sicherheitsdirektion leitet die Durchführung des Verfahrens.

3. Die Bestimmungen über den Erwerb des Bürgerrechts durch Einbürgerung sind im Übrigen sinngemäss anwendbar.

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