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CH-BL
§ 16 Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft (BüG BL) - Gesuchseinreichung und Mitwirkungspflicht
Erwerb des Bürgerrechts durch Einbürgerung - Verfahren - Allgemeine Bestimmungen
§ 16 BüG BL · Gesuchseinreichung und Mitwirkungspflicht
1. Gesuche von ausländischen Staatsangehörigen um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung sowie des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts sind bei der Sicherheitsdirektion schriftlich einzureichen.
2. Gesuche von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern um Erteilung des Gemeinde- bzw. Kantonsbürgerrechts sind beim Bürger- bzw. Gemeinderat schriftlich einzureichen.
3. Die Bewerberinnen und Bewerber haben die für die Beurteilung der Einbürgerungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen beizubringen und die verlangten Auskünfte zu erteilen.