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109.11 CH-BL

§ 3 Verordnung zum Behindertenrechtegesetz Basel-Landschaft (Vo BRG BL) - Administrative Zuordnung der Anlaufstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

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§ 3 Vo BRG BL · Administrative Zuordnung der Anlaufstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

1. Die Anlaufstelle ist administrativ der Finanz- und Kirchendirektion zugeordnet.

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