109.11
CH-BL
§ 2 Verordnung zum Behindertenrechtegesetz Basel-Landschaft (Vo BRG BL) - Klage- und Beschwerderecht von Behindertenorganisationen
§ 2 Vo BRG BL · Klage- und Beschwerderecht von Behindertenorganisationen
1. Das Behindertenforum als Dachorganisation der Behindertenselbsthilfe Region Basel kann selbständig Rechtsansprüche aus dem BRG BL geltend machen, sofern die geltend gemachte Benachteiligung schwer wiegt.
2. Auf Antrag von Behindertenorganisationen gemäss § 10 Abs. 1 des BRG BL können weitere Organisationen in die Liste gemäss Abs. 1 aufgenommen werden.