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108 CH-BL

§ 8 Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz (EG GlG) - Verfahren

Schlichtungsstelle - Verfahren in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen
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§ 8 EG GlG · Verfahren

1. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften der Schweizerischen Zivilprozessordnung.

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