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108 CH-BL

§ 18 Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz (EG GlG) - Anwendbares Verfahrensrecht

Gerichtliches Verfahren
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§ 18 EG GlG · Anwendbares Verfahrensrecht

1. Das gerichtliche Verfahren in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen richtet sich nach den Vorschriften der Schweizerischen Zivilprozessordnung.

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