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108 CH-BL

§ 10 Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz (EG GlG) - Zusammensetzung

Schlichtungsstelle - Verfahren in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen
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§ 10 EG GlG · Zusammensetzung

1. Die Schlichtungskommission tagt in Dreierbesetzung und wird vom Sekretariat einberufen.

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