108.31
CH-BL
§ 23 Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 23 Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.