108.31
CH-BL
§ 22 Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz - Änderung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 22 Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz · Änderung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung vom 13. August 1991 über die Vergütung für besondere Kommissionstätigkeit wird wie folgt geändert: ...