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108.31 CH-BL

§ 21 Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz - Statistik

Dokumentation
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§ 21 Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz · Statistik

1. Die beratende Kommission führt in Zusammenarbeit mit den Vertrauenspersonen eine anonymisierte Statistik über die Anzahl, Herkunft und Art der Erledigung der Fälle.

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