108.31
CH-BL
§ 21 Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz - Statistik
Dokumentation
§ 21 Verordnung über den Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz · Statistik
1. Die beratende Kommission führt in Zusammenarbeit mit den Vertrauenspersonen eine anonymisierte Statistik über die Anzahl, Herkunft und Art der Erledigung der Fälle.