Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
108.11 CH-BL

§ 1 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz (Gleichstellungsverordnung) - Organisation

Schlichtungsstelle
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§ 1 Gleichstellungsverordnung · Organisation

1. Die kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben ist organisatorisch der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion unterstellt.

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