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107 CH-BL

§ 9 Kantonales Statistikgesetz - Umfang

Statistische Erhebungen - Allgemeine Bestimmungen
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§ 9 Kantonales Statistikgesetz · Umfang

1. Die Statistische Erhebung umfasst die Beschaffung der Daten (kurz: Datenbeschaffung), deren statistische Bearbeitung sowie die Verbreitung der Ergebnisse.

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