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CH-BL
§ 13 Kantonales Statistikgesetz - Befragung
Statistische Erhebungen - Datenbeschaffung
§ 13 Kantonales Statistikgesetz · Befragung
1. Die Befragung umfasst die Ermittlung von Daten über die befragte Person selbst oder über eine Person oder Personengruppe, über welche die befragte Person Daten besitzt.
2. Die befragten Personen werden über Zweck und Verwendung der Datenbeschaffung sowie über die Datenschutzmassnahmen orientiert.