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107.11 CH-BL

§ 2 Kantonale Statistikverordnung - Statistische Prinzipien

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§ 2 Kantonale Statistikverordnung · Statistische Prinzipien

1. Die statistischen Erhebungen werden nach anerkannten beruflichen Grundsätzen, auf der Basis wissenschaftlicher Methoden, interdisziplinär sowie fachlich unabhängig durchgeführt (Professionalitätsprinzip).

2. Die Ergebnisse der statistischen Erhebungen sind unter Wahrung des Datenschutzes öffentlich (Öffentlichkeitsprinzip).

3. Sie werden transparent dargestellt und insbesondere mit Angaben zum Geltungsbereich, zu den Quellen sowie zu den Erhebungs- und Auswertungsmethoden ergänzt (Transparenzprinzip).

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