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PublG
CH-BL
§ 7 Publikationsgesetz (PublG) - Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
Amtliche Bekanntmachungen
§ 7 PublG · Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
1. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) ist das amtliche Publikationsorgan für jene öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, die Inhalt des Katasters sind und für die das massgebende kantonale Verfahren eine öffentliche Auflage vorsieht.
2. Geplante Neuerungen, Änderungen oder Aufhebungen von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen werden im Amtsblatt durch Verweis auf den ÖREB-Kataster veröffentlicht.