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106 PublG CH-BL

§ 7 Publikationsgesetz (PublG) - Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Amtliche Bekanntmachungen
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§ 7 PublG · Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

1. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) ist das amtliche Publikationsorgan für jene öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, die Inhalt des Katasters sind und für die das massgebende kantonale Verfahren eine öffentliche Auflage vorsieht.

2. Geplante Neuerungen, Änderungen oder Aufhebungen von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen werden im Amtsblatt durch Verweis auf den ÖREB-Kataster veröffentlicht.

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