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106.51 CH-BL

§ 17 Regierungsratsverordnung über die Information - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 17 Regierungsratsverordnung über die Information · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Weisungen des Regierungsrates über die Information der Bevölkerung vom 30. Januar 1968 werden aufgehoben.

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