§ 6 Verordnung zum Publikationsgesetz (Vo PublG) - Bezug von amtlichen Bekanntmachungen
§ 6 Vo PublG · Bezug von amtlichen Bekanntmachungen
1. Der Zugang zum Amtsblatt und der chronologischen Gesetzessammlung im Internet ist unentgeltlich.
2. Ein Zusammenzug der in der chronologischen Gesetzessammlung veröffentlichten Erlasse, Erlassänderungen und -aufhebungen des laufenden Monats ist jeweils am Ende des Monats im Internet kostenlos verfügbar.
3. Die veröffentlichten amtlichen Bekanntmachungen der laufenden Woche können bei der Landeskanzlei ab Donnerstag gegen eine Gebühr von CHF 6.- (inkl. Porto) in gedruckter Form bezogen werden.
4. Der monatliche Zusammenzug der in der chronologischen Gesetzessammlung veröffentlichten Erlasse, Erlassänderungen und -aufhebungen kann bei der Landeskanzlei gegen eine Gebühr von CHF 6.- (inkl. Porto) jeweils am Ende des Monats in gedruckter Form bezogen werden.