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106.11 CH-BL

§ 5 Verordnung zum Publikationsgesetz (Vo PublG) - Zeitpunkt der Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt

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§ 5 Vo PublG · Zeitpunkt der Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt

1. Amtliche Bekanntmachungen werden auf der Publikationsplattform in der Regel jeweils montags und donnerstags veröffentlicht.

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