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§ 24 Gesetz über die Haftung des Kantons und der Gemeinden (Haftungsgesetz) - Änderung der Verwaltungsprozessordnung

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 24 Haftungsgesetz · Änderung der Verwaltungsprozessordnung

1. Das Gesetz vom 16. Dezember 1993 über die Verfassungs- und Verwaltungsprozessordnung (Verwaltungsprozessordnung) wird wie folgt geändert: ...

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