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§ 17 Gesetz über die Haftung des Kantons und der Gemeinden (Haftungsgesetz) - Verrechnung

Haftung und Schadloshaltung der Mitarbeitenden
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§ 17 Haftungsgesetz · Verrechnung

1. Eigenschaden- und Rückgriffsforderungen gegen Mitarbeitende können mit Besoldungs- und anderen Ansprüchen verrechnet werden, soweit diese pfändbar sind.

2. Es können Zahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden.

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