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CCÉ
CH-BL
§ 17 Gesetz über die Haftung des Kantons und der Gemeinden (Haftungsgesetz) - Verrechnung
Haftung und Schadloshaltung der Mitarbeitenden
§ 17 Haftungsgesetz · Verrechnung
1. Eigenschaden- und Rückgriffsforderungen gegen Mitarbeitende können mit Besoldungs- und anderen Ansprüchen verrechnet werden, soweit diese pfändbar sind.
2. Es können Zahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden.