Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
105 CCÉ CH-BL

§ 14 Gesetz über die Haftung des Kantons und der Gemeinden (Haftungsgesetz) - Haftungsausschluss bei Behördenbeschlüssen

Haftung und Schadloshaltung der Mitarbeitenden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 Haftungsgesetz · Haftungsausschluss bei Behördenbeschlüssen

1. Haben Behördenmitglieder nicht für einen Beschluss gestimmt, haften sie nicht für den daraus resultierenden Schaden.

← § 13 Haftungsgesetz Gesetz über die Haftung des Kantons und der Gemeinden (Haftungsgesetz) - Begriffe § 15 Haftungsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →