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104 CH-BL

§ 6 Gesetz über die Gewaltentrennung - Schlussbestimmung

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§ 6 Gesetz über die Gewaltentrennung · Schlussbestimmung

1. Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2003 in Kraft.

2. Das Gesetz vom 14. Februar 1977 über die Gewaltentrennung wird auf diesen Zeitpunkt aufgehoben.

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