104
CH-BL
§ 6 Gesetz über die Gewaltentrennung - Schlussbestimmung
§ 6 Gesetz über die Gewaltentrennung · Schlussbestimmung
1. Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2003 in Kraft.
2. Das Gesetz vom 14. Februar 1977 über die Gewaltentrennung wird auf diesen Zeitpunkt aufgehoben.