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103 CH-BL

§ 5 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Zusammensetzung, Wahlverfahren

Bezirksrat Laufental
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§ 5 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen · Zusammensetzung, Wahlverfahren

1. Der Bezirksrat besteht aus 26 von den Stimmberechtigten des Bezirks Laufen im Mehrheitsverfahren gewählten Mitgliedern. In Gemeinden mit mehr als einem Vertreter werden die Mitglieder nach dem Grundsatz der Verhältniswahl bestimmt.

2. Jede Gemeinde des Bezirks Laufen bildet einen eigenen Wahlkreis.

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