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103 CH-BL

§ 4 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Aufgaben

Bezirksrat Laufental
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§ 4 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen · Aufgaben

1. Während einer Übergangszeit von 10 Jahren seit Inkrafttreten des Vertrages vom 10. Februar 1983 über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden in den Kanton Basel-Landschaft besteht der Bezirksrat weiter.

2. Er nimmt die ihm durch den Aufnahmevertrag zukommenden Aufgaben wahr.

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