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103 CH-BL

§ 22 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Änderung des Gemeindegesetzes

Änderung bisherigen Rechts
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§ 22 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen · Änderung des Gemeindegesetzes

1. Das Gesetz vom 28. Mai 1970 über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) wird wie folgt geändert: ...

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