103
CH-BL
§ 2 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Bezirk und Wahlkreis
Aufnahme und Organisation des Bezirks Laufen
§ 2 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen · Bezirk und Wahlkreis
1. Das Gebiet des Amtsbezirks Laufen und seine Gemeinden bilden einen besonderen Verwaltungsbezirk, Gerichtsbezirk und Wahlkreis.