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CH-BL
§ 19 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Berichterstattung
Rechtspflegekommission
§ 19 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen · Berichterstattung
1. Die Rechtspflegekommission erstattet über ihre Amtsführung dem Landrat jährlich Bericht.