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103 CH-BL

§ 19 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Berichterstattung

Rechtspflegekommission
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§ 19 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen · Berichterstattung

1. Die Rechtspflegekommission erstattet über ihre Amtsführung dem Landrat jährlich Bericht.

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