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CH-BL
§ 17 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Vergütungen und Entschädigungen
Rechtspflegekommission
§ 17 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen · Vergütungen und Entschädigungen
1. Der Regierungsrat setzt die Vergütungen und Entschädigungen an die Mitglieder und den Aktuar fest.