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103 CH-BL

§ 17 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Vergütungen und Entschädigungen

Rechtspflegekommission
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§ 17 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen · Vergütungen und Entschädigungen

1. Der Regierungsrat setzt die Vergütungen und Entschädigungen an die Mitglieder und den Aktuar fest.

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