103
CH-BL
§ 13 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Vergütungen und Entschädigungen
Bezirksrat Laufental
§ 13 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen · Vergütungen und Entschädigungen
1. Der Regierungsrat setzt die Vergütungen und die Entschädigungen fest.