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103 CH-BL

§ 13 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Vergütungen und Entschädigungen

Bezirksrat Laufental
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§ 13 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen · Vergütungen und Entschädigungen

1. Der Regierungsrat setzt die Vergütungen und die Entschädigungen fest.

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