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CH-BL
§ 12 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Sekretariat
Bezirksrat Laufental
§ 12 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen · Sekretariat
1. Der Bezirksrat kann zur Vorbereitung seiner Sitzungen und zur Durchführung seiner Aufgaben ein Sekretariat einsetzen.