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103 CH-BL

§ 12 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Sekretariat

Bezirksrat Laufental
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§ 12 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen · Sekretariat

1. Der Bezirksrat kann zur Vorbereitung seiner Sitzungen und zur Durchführung seiner Aufgaben ein Sekretariat einsetzen.

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