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CH-BL
§ 10 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Amtsdauer, Amtsperiode
Bezirksrat Laufental
§ 10 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen · Amtsdauer, Amtsperiode
1. Die Mitglieder des Bezirksrates werden für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt.
2. Die Amtsperiode des Bezirksrates entspricht derjenigen des Landrates.