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CH-BL
§ 1 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Aufnahme des Amtsbezirks Laufen
Aufnahme und Organisation des Bezirks Laufen
§ 1 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen · Aufnahme des Amtsbezirks Laufen
1. Volk und Gebiet des Amtsbezirks Laufen mit den Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen und Zwingen werden in den Kanton Basel-Landschaft aufgenommen.