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102 CH-BL

Art. 7 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 - Feuerwehr/Ölwehr-Stützpunkt Laufen (anstelle von § 37 des Vertrages)

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Art. 7 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 · Feuerwehr/Ölwehr-Stützpunkt Laufen (anstelle von § 37 des Vertrages)

1. Der Kanton Basel-Landschaft nimmt die Feuerwehr der Stadt Laufen in das Konzept der Stützpunkt-Organisation als A-Stützpunkt für die Laufentaler Gemeinden auf.

2. Der Ölwehr-Stützpunkt Laufen wird Bestandteil des Ölwehr-Dispositivs des Kantons Basel-Landschaft.

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