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102 CH-BL

Art. 3 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 - Bürgerrecht (anstelle von § 25, Absatz 1 des Vertrages)

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Art. 3 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 · Bürgerrecht (anstelle von § 25, Absatz 1 des Vertrages)

1. Schweizerbürgerinnen und -bürger, die seit mindestens 3 Jahren im Bezirk Laufen Wohnsitz haben, haben Anspruch auf Erteilung des Kantonsbürgerrechts, wenn sie die Voraussetzungen der Assimilation und des guten Leumunds erfüllen (§ 11 des Bürgerrechtsgesetzes des Kantons Basel-Landschaft vom 3. Juni 1965).

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