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CH-BL
Art. 20 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 - Geschützte Operationsstelle (neu zu § 107, Absatz 1, Buchstabe b des Vertrages)
Art. 20 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 · Geschützte Operationsstelle (neu zu § 107, Absatz 1, Buchstabe b des Vertrages)
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b. das Spital Laufen (Feningerspital) mit Aktiven und Passiven, eingeschlossen die Geschützte Operationsstelle; zweckgebundene Vermögen bleiben erhalten.