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102 CH-BL

Art. 2 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 - Übertragung von Verwaltungsvermögen (anstelle von § 23, Absatz 1 des Vertrages)

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Art. 2 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 · Übertragung von Verwaltungsvermögen (anstelle von § 23, Absatz 1 des Vertrages)

1. Bei der Übertragung von Verwaltungsvermögen der Gemeinden (Strassen, Gehwege, Feningerspital Laufen, Anteil der Laufentaler Gemeinden am Gymnasium Laufental-Thierstein, ARA-Anlagen Liesberg sowie Grellingen/Duggingen und Roggenburg) übernimmt der Kanton Basel-Landschaft Kosten und Nutzen.

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