102
CH-BL
Art. 17 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 - Steuerwert für die Grundstücke und Liegenschaften (anstelle von § 92 des Vertrages)
Art. 17 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 · Steuerwert für die Grundstücke und Liegenschaften (anstelle von § 92 des Vertrages)
1. Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft legt den Katasterwert und den Mietwert für die im Laufental gelegenen Grundstücke und Liegenschaften nach basellandschaftlichem Recht fest.