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102 CH-BL

Art. 17 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 - Steuerwert für die Grundstücke und Liegenschaften (anstelle von § 92 des Vertrages)

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Art. 17 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 · Steuerwert für die Grundstücke und Liegenschaften (anstelle von § 92 des Vertrages)

1. Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft legt den Katasterwert und den Mietwert für die im Laufental gelegenen Grundstücke und Liegenschaften nach basellandschaftlichem Recht fest.

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