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CH-BL
Art. 16 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 - Wahlregion (anstelle von § 87, Absatz 2 des Vertrages)
Art. 16 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 · Wahlregion (anstelle von § 87, Absatz 2 des Vertrages)
1. Für diese Wahlen bildet der Wahlkreis Laufen eine eigene Wahlregion, sofern im Aufnahmejahr keine Gesamterneuerungswahlen stattfinden.