Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
102 CH-BL

Art. 15 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 - Fischereireviere (anstelle von § 86 des Vertrages)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 15 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 · Fischereireviere (anstelle von § 86 des Vertrages)

1. Die Fischereireviere der Laufentaler Gemeinden werden für die bis zum 31. Dezember 1999 dauernde Fischereipachtperiode zusammengelegt (§ 6 Absatz 3 des Fischereigesetzes vom 24. Juni 1981). Für diese Pachtperiode wird die Pacht aufgrund des Schätzungswertes der Fischerei-Pachtvereinigung Amtsbezirk Laufen (FIPAL) übertragen.

2. Für die weiteren Pachtperioden können die Gemeinden die Pacht versteigern oder zum Schätzungswert vergeben.

← Art. 14 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 Bezirksrat Laufental (zu §§ 6, 17, 18, 19, 21, 22, 73, 94 des Vertrages) Art. 16 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →