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CH-BL
Art. 12 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 - Weiterbildungsklasse (zu § 77 des Vertrages, neue Bestimmung als Absatz 2)
Art. 12 Vereinbarung über die Anpassung des Laufentalvertrages vom 10. Februar 1983 · Weiterbildungsklasse (zu § 77 des Vertrages, neue Bestimmung als Absatz 2)
1. Im Bezirk Laufen werden nach Bedarf eine oder mehrere Weiterbildungsklassen (WBK) als freiwilliges 10. Schuljahr geführt. Diese stehen auch Schülerinnen und Schülern aus den benachbarten Gemeinden des Kantons Solothurn offen.