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CH-BL
§ 94 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft - Steuerinkasso
Besondere Bestimmungen - Finanzen - Gemeinden
§ 94 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft · Steuerinkasso
1. Der Kanton Basel-Landschaft sorgt für das Inkasso der Gemeinde- und Kirchensteuern, sofern die Gemeinden und Kirchgemeinden nichts anderes beschliessen.
2. Die Gemeinden tragen den Verwaltungsaufwand nach der Anzahl ihrer Steuerpflichtigen. Der Regierungsrat bemisst die Höhe der finanziellen Beteiligung der Gemeinden im Einvernehmen mit der Bezirkskommission.
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Volk und Gebiet
§ 95 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft →
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (13)
2022.06.01.vv.2 · bl (Art. 94 BV. 7)
Public Harbor Expansion Not Subject to Tendering, Administrative Fees Unfounded
ie SRH Art. 2 Abs. 7 BGBM und Art. 3 Abs. 1 BGBM sowie den Grundsatz der staatlichen Wett- bewerbsneutralität nach Art. 27 BV und Art. 94 BV. 7.1 Das Bundesgericht stellte fest, dass sich die vorliegende Angelegenheit durch eine be- sondere faktisch-räumliche Gegebenh
2022.02.02.vv.2 · bl (Art. 27 und 94 BV)
Taxi Stand Allocation Transparency Case
s zu beachten (Urteil des Bundesgerichts 2C_564/2009 vom 26. Februar 2010 E. 6.2). Gemäss dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der aus Art. 27 und 94 BV abgeleitet wird, sind staatliche Massnahmen verboten, die nicht wettbewerbsneutral zwi- schen Personen sind, die dieselbe wirtsch
810.21.169 · bl (Art. 27 und 94 BV)
Taxi Permit Allocation Overturned Due to Lack of Transparency
zu beachten (Urteil des Bundesgerichts 2C\_564/2009 vom 26. Februar 2010 E. 6.2). Gemäss dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der aus Art. 27 und 94 BV abgeleitet wird, sind staatliche Massnahmen verboten, die nicht wettbewerbsneutral zwischen Personen sind, die dieselbe wirtschaf
2018.10.31.vv.2 · bl (Art. 94 Abs. 1 BV)
Municipality Zoning Revision for Hospital Expansion Upheld
557 E. 7.1). Die Wirtschaftsfreiheit steht natürlichen und juristischen Personen gleichermassen zu (BGE 140 I 218 E. 6.3). Gemäss Art. 94 Abs. 1 BV halten sich Bund und Kantone an den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit. Abweichungen von diesem Grundsatz, insbesondere Massnahmen
2016.11.02.vv.1 · bl (Art. 94 Abs. 4 BV)
Zoning Ban on Fossil Fuel Power Plants Upheld Amidst Property and Environmental Concerns
sich der staatliche Eingriff nicht gegen den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, insbesondere gegen den Wettbewerb, richtet (vgl. Art. 94 Abs. 4 BV), ist die Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit unter den für Grundrechte all- gemein geltenden Einschränkungsvoraussetzungen zulä
2016.11.02.vv.2 · bl (Art. 94 Abs. 4 BV)
Municipality's Zoning Ban on Fossil Fuel Power Plants Upheld
sich der staatliche Eingriff nicht gegen den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, insbesondere gegen den Wettbewerb, richtet (vgl. Art. 94 Abs. 4 BV), ist die Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit unter den für Grundrechte all- gemein geltenden Einschränkungsvoraussetzungen zulä
810.15.260 · bl (Art. 94 Abs. 4 BV)
Municipality's Fossil Fuel Ban Upheld on Environmental Grounds
sich der staatliche Eingriff nicht gegen den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, insbesondere gegen den Wettbewerb, richtet (vgl. Art. 94 Abs. 4 BV), ist die Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit unter den für Grundrechte allgemein geltenden Einschränkungsvoraussetzungen zuläss
2016.06.08.vv.6 · bl (Art. 94 Abs. 4 BV)
Foreign National Bar Applicant's Right to Practice Law
ich der staatliche Eingriff nicht gegen den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, insbesondere ge- gen den Wettbewerb, richtet (vgl. Art. 94 Abs. 4 BV), ist die Beschränkung der Wirtschaftsfrei- heit unter den für Grundrechte allgemein geltenden Einschränkungsvoraussetzungen zulä
810.15.196 · bl (Art. 94 Abs. 4 BV)
Basel-Landschaft Bar Admission: EU Citizen Free Movement Rights
sich der staatliche Eingriff nicht gegen den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, insbesondere gegen den Wettbewerb, richtet (vgl. Art. 94 Abs. 4 BV), ist die Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit unter den für Grundrechte allgemein geltenden Einschränkungsvoraussetzungen zuläss
copy.of.2009.14 · bl (Art. 28 und Art. 94 Abs. 4 BV)
Mandatory Security Deposit for Foreign Companies Unlawful for Domestic Employers
Wirtschaftsfreiheit gleichmässig eingeschränkt werden und im wirtschaftlichen Wettbewerb gleich lange Bedingungen erhalten (vgl. Art. 28 und Art. 94 Abs. 4 BV). Zum selben Wirtschaftszweig sind nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung Betriebe zu zählen, die zueinander insofern in ein
810.08.450 · bl (Art. 28 und Art. 94 Abs. 4 BV)
Security Deposit for Contractors Deemed Unjustified
Wirtschaftsfreiheit gleichmässig eingeschränkt werden und im wirtschaftlichen Wettbewerb gleich lange Bedingungen erhalten (vgl. Art. 28 und Art. 94 Abs. 4 BV). Zum selben Wirtschaftszweig sind nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung Betriebe zu zählen, die zueinander insofern in ein
2007.51 · bl (Art. 94 Abs. 4 BV)
Canton's Needs Assessment for "Other Waste" Facility Violates Federal Law
ich unzulässig. Zulässig sind sie nur, wenn sie in der Bundesverfassung vorgesehen sind oder auf kantonalen Regalrechten beruhen (Art. 94 Abs. 4 BV). Vorliegend fehlt eine solche Grundlage, um aus Umweltschutzgründen in die Wirtschaftsfreiheit eingreifen zu können (E. 4.5).*
810.07.101 · bl (Art. 94 Abs. 4 BV)
Company v. Canton: Wood Waste Facility Needs Assessment
ich unzulässig. Zulässig sind sie nur, wenn sie in der Bundesverfassung vorgesehen sind oder auf kantonalen Regalrechten beruhen (Art. 94 Abs. 4 BV). Vorliegend fehlt eine solche Grundlage, um aus Umweltschutzgründen in die Wirtschaftsfreiheit eingreifen zu können (E. 4.5). *