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CH-BL
§ 89 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft - Amtsperiode des Bezirksgerichts
Besondere Bestimmungen - Behörden und Beamten
§ 89 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft · Amtsperiode des Bezirksgerichts
1. Der Präsident, die 4 Richter und die 4 Ersatzrichter des Bezirksgerichts sowie der Gerichtsschreiber bleiben bis zum Ablauf ihrer bernischen Amtszeit, mindestens aber während 2 Jahren seit Inkrafttreten dieses Vertrages, im Amt.
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Volk und Gebiet
§ 90 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft →
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)
810.2024.72 · bl (Art. 89 BV)
Cantonal Energy Decree Amendments: Heating Water Upheld, Photovoltaic Self-Generation Overreach Invalidated
enschaft [aBV] vom 29. Mai 1874 bzw. Art. 89 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BV] vom 18. April 1999). Art. 89 BV enthält zum einen die Ziele der nationalen Energiepolitik, na- mentlich eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftl
2016.11.02.vv.1 · bl (Art. 89 Abs. 1 BV)
Zoning Ban on Fossil Fuel Power Plants Upheld Amidst Property and Environmental Concerns
epolitik ist ebenso wie die Umweltpolitik als öffentliches Interesse anzuerkennen. Nach der energiepolitischen Zielbestimmung von Art. 89 Abs. 1 BV setzen sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein für eine "ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche
2016.11.02.vv.2 · bl (Art. 89 Abs. 1 BV)
Municipality's Zoning Ban on Fossil Fuel Power Plants Upheld
epolitik ist ebenso wie die Umweltpolitik als öffentliches Interesse anzuerkennen. Nach der energiepolitischen Zielbestimmung von Art. 89 Abs. 1 BV setzen sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein für eine "ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche
810.15.260 · bl (Art. 89 Abs. 1 BV)
Municipality's Fossil Fuel Ban Upheld on Environmental Grounds
epolitik ist ebenso wie die Umweltpolitik als öffentliches Interesse anzuerkennen. Nach der energiepolitischen Zielbestimmung von Art. 89 Abs. 1 BV setzen sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein für eine "ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche