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101 CH-BL

§ 74 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft - Aufsicht über die Notare

Besondere Bestimmungen - Recht - Verfahren - Notariat
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§ 74 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft · Aufsicht über die Notare

1. Die Aufsicht über die Notare obliegt den Behörden des Kantons Basel-Landschaft.

2. Der Regierungsrat und die Justizdirektion nehmen die Aufsichtsbefugnisse sinngemäss nach den Bestimmungen des bernischen Notariatsgesetzes und dessen Ausführungserlasse wahr.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (11)

2018.03.21.vv.4 · bl (Art. 74 Abs. 3 BV)
Maritime Authority Cost Reimbursement Appeal (Environmental Costs and Fault Allocation)
gemäss bleibt nachfolgend zu klären, ob die Beschwerdegegnerin auch im Bereich von Gewässerschutzmassnahmen zuständig ist. Gemäss Art. 74 Abs. 3 BV sind die Kantone für den Vollzug der Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes zuständig, es sei denn, das Gesetz behält etwas a
2016.10.19.vv.4 · bl (Art. 74 BV)
Municipality Zoning Revision Appeal
stigen Einwirkungen. Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält. Art. 74 BV stellt eine umfassende Bundeskompetenz mit nachträglicher derogatori- scher Wirkung dar. In diesem Sinne können die Kantone nach
2016.08.10.vv.2 · bl (Art. 74 BV)
Right to Access Environmental Contamination Reports Over Private Landowner Secrecy
es HWRB und das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen stellen ein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit dar (vgl. Art. 74 BV) und sind deshalb im Zweifel höher zu gewichten (vgl. DANIELA THURNHERR, Öffentlichkeit und Geheimhaltung von Umweltinformationen
810.15.346 · bl (Art. 74 BV)
Public Access to Environmental Reports on Contaminated Sites Granted
es HWRB und das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen stellen ein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit dar (vgl. Art. 74 BV) und sind deshalb im Zweifel höher zu gewichten (vgl. Daniela Thurnherr, Öffentlichkeit und Geheimhaltung von Umweltinformationen
2016.01.13.vv.1 · bl (Art. 74 BV)
Environmental Protection Ordinance: Company Appeals Underground Tank Remediation Order
a.O., Rz. 581). Der Umwelt- und Wasserschutz im Konkreten stellen dringliche und gewichtige öffentliche Interessen dar. So regelt Art. 74 BV (Umweltschutz), dass der Bund Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästig
2007.51 · bl (Art. 74 Abs. 1 BV)
Canton's Needs Assessment for "Other Waste" Facility Violates Federal Law
hat der kantonale Gesetzgeber die Bedürfnisklausel auch aus Umweltschutzgründen - Verhinderung des Abfalltourismus - eingeführt. Art. 74 Abs. 1 BV hält aber ausdrücklich fest, dass es Sache des Bundes ist, Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes zu erlassen. Das Erforderni
810.07.101 · bl (Art. 74 Abs. 1 BV)
Company v. Canton: Wood Waste Facility Needs Assessment
hat der kantonale Gesetzgeber die Bedürfnisklausel auch aus Umweltschutzgründen - Verhinderung des Abfalltourismus - eingeführt. Art. 74 Abs. 1 BV hält aber ausdrücklich fest, dass es Sache des Bundes ist, Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes zu erlassen. Das Erforderni
2007.60 · bl (Art. 74 Abs. 2 BV)
Municipality v. Retailer: Loyalty Card Data Disclosure for Waste Fee Collection
den Abfallverursacher eruieren muss. Dass diejenigen, die Kosten verursachen, diese auch tragen sollen, stellt im Übrigen ein in Art. 74 Abs. 2 BV statuiertes Grundprinzip des Umweltrechts dar, sodass die vorliegend strittige Eruierung säumiger Abfallverursacher auch ohne Wei
810.06.384 · bl (Art. 74 Abs. 2 BV)
Municipality v. Retailer: Access to Customer Data for Waste Fee Recovery
den Abfallverursacher eruieren muss. Dass diejenigen, die Kosten verursachen, diese auch tragen sollen, stellt im Übrigen ein in Art. 74 Abs. 2 BV statuiertes Grundprinzip des Umweltrechts dar, sodass die vorliegend strittige Eruierung säumiger Abfallverursacher auch ohne Wei
2006.61 · bl (Art. 74 Abs. 3 BV)
Heating Oil Spill: Cost Allocation Based on Fault and Causation
sene Verfügung der BUD. Es stellt sich somit die Frage, ob die BUD berechtigt war, die angefochtene Verfügung zu erlassen. Gemäss Art. 74 Abs. 3 BV sind die Kantone für den Vollzug der Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes zuständig, es sei denn, das Gesetz behält etwas a
810.2005.276 · bl (Art. 74 Abs. 3 BV)
Oil Spill Cleanup Costs: Causer Principle and Allocation of Liability
sene Verfügung der BUD. Es stellt sich somit die Frage, ob die BUD berechtigt war, die angefochtene Verfügung zu erlassen. Gemäss Art. 74 Abs. 3 BV sind die Kantone für den Vollzug der Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes zuständig, es sei denn, das Gesetz behält etwas a